Page 29 - Emsteker Nachrichten
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12. Juli 2018                                Emsteker Nachrichten                                   Seite 29


    SportlichdurchdieSommerferien                                                         Kurz gemeldet


    GymnastikimGartenvonAloysPöhlerinHöltinghausen                                     EingroßesDanke-
                                                                                       schönfüralle
               Emstek (mp). Ein
               vielleicht einmali-                                                     fleißigenHelfer
               ges Angebot bie-
               tet Übungsleiterin                                                                  Emstek
               Sylvia Rieber den                                                                   (mp). Bedan-
               Mitgliedern  der                                                                    ken möchte
    Gymnastikabteilung des SV Emstek                                                               sich der Vor-
    an:JedenMontagbiszum6.August                                                                   stand  des
    wirdeingeladen,imGartenvonAlo-                                                                 Sportvereins
    ys Pöhler in Höltinghausen von 19                                                              Emstek  bei
    bis 20 Uhr miteinander Gymnastik                                                  allen, die zum fantastischen Ge-
    zu machen. Mitzubringen sind eine                                                 lingen der zweiten Blutspende
    Sportmatte oder ein großes Hand-                                                  beigetragen haben: allen Blut-
    tuch und vielleicht noch der Partner                                              spendern, dem Team des DRK
    bzw. die Partnerin, wenn er/sie es                                                und nicht zu vergessen dem
    dennmalausprobierenmöchte.Bei                                                     Vorbereitungsteam um Sascha
    Regen fällt die Stunde aus. Eine An- Fit durch den Sommer: An der frischen Luft macht Gymnastik noch  Middendorf.
    meldung ist nicht nötig.   mehr Spaß.                             Foto: M. Prenger


                                                                                                      - Anzeige -
          Immer eine Frage der

        Abwägung im Einzelfall


     Die Zulässigkeit und Nutzung von Dashcams

     Von Rechtsanwalt Holger Moye  desgerichtshofes (BGH) lediglich,  Hier hat allerdings das oben zi-  DasUrteilbedeutetallerdingsnicht,
                               dass der Dashcam-Einsatz in sehr  tierte Urteil des BGH Rechtsklarheit  dassmanautomatischimmerfilmen
      Dashcams, d. h. auf dem Amatu-  engen Grenzen erlaubt ist, nämlich  geschaffen, indem es die Verwen-  darf. Das permanente Aufzeich-
     renbrett oder an der Windschutz-  dann, wenn die Kamera nur in der  dung von Dashcam-Aufnahmen als  nen bleibt nach wie vor unzulässig.
     scheibe eines Autos befestigte  konkreten relevanten Situation ein-  Beweismittel vor Gericht generell  Diese Unzulässigkeit - so der BGH
     Videokameras, mit denen das Ver-  geschaltet wird, es sich somit ledig-  zur Klärung von Verkehrsunfällen für  - führe aber nicht dazu, dass Bilder
     kehrsgeschehenaufgenommenund  lich um eine kurze, anlassbezogene  zulässig erklärt hat. Die Aufnahmen  in Zivilprozessen nicht verwertet
     die Bilder gespeichert werden kön-  Aufnahme handelt (BGH, Az.: VI ZR  verstießen zwar gegen das Daten-  werden dürften. Es sei immer eine
     nen, werden auch in Deutschland  233/17; AG Nienburg, Az.: 155/14, OLG  schutzrecht, da aber Unfallbeteiligte  Frage der Abwägung im Einzelfall.
     immer häufiger genutzt. Allerdings  Nürnberg, Az.: 13 U 851/17).  ohnehin Angaben zur Person, Versi-  Weiterhin verboten bleibt somit der
     ist die Nutzung dieser Videokameras  Bisher hielt allerdings das Landge-  cherung und Führerschein machen  Dashcam-Einsatz von Privatleuten
     und die Verwertung der hiermit ge-  richt Memmingen (Az.: 22 O 1983/13)  müssten, sei dies nachrangig.  zwecks Jagd auf Verkehrssünder.
     fertigten Aufnahmen, insbesondere  solche Aufnahmen als Beweismittel
     im Straßenverkehr, in Deutschland  für grundsätzlich unzulässig. Das
     rechtlich noch immer höchst um-  Amtsgericht Nienburg (Az.: 155/14)
     stritten.                 sowie das Oberlandesgericht Stutt-
      Datenschützer befürchten, dass  gart (Az.: 4 Ss 543/17) halten Das-
     ohne Anlass dauerhafte Filmen des  hcam-Aufzeichnungen lediglich im  Bernard Hesselnfeld-Jost
     Straßenverkehrs zu einer ausufern-  Bußgeldverfahren zwar als Beweis-     Rechtsanwalt
                                                                                Mediator
     den Überwachung führen könnte,  mittel für zulässig, dies aber nur in
     während Befürworter dagegen da-  sehrengenGrenzen,nämlichentwe-        Doris C. Duhme
     von überzeugt sind, dass die Auf-  derbeiVerfolgungschwerwiegender       Rechtsanwältin
                                                                         Fachanwältin für Familienrecht
     nahme einer solchen Kamera leicht  Verkehrsordnungswidrigkeiten oder  Fachanwältin für Verkehrsrecht
     und sicher aufklären könnten, wer  dann, wenn die Interessenabwä-
     wirklich Schuld an einem Unfall war,  gung der Rechte des Nutzers einer  Holger Moye
                                                                               Rechtsanwalt
     gegebenenfalls, ob die vorgewor-  Dashcam und betroffener Personen
     fene Ordnungswidrigkeit von dem  zugunsten des Dashcam-Nutzers      Beles U. Loddo-Egerer
     Betroffenen Nutzer der Dashcam  ausfällt und die Kamera zudem nur        Rechtsanwältin
                                                                         Fachanwältin für Familienrecht
     überhaupt begangen worden ist.  in der konkreten Situation (Ver-
      Klar war und ist auch vor der ak-  kehrsverstoß / Unfall) eingeschaltet  :LU VLQG XPJH]RJHQ
                                                             /DQJH 6WUD‰H    ‡       (PVWHN ‡ )RQ                ‡ )D[
     tuellen Rechtsprechung des Bun-  war und aufgezeichnet hat.           ( 0DLO  NDQ]OHL#DNDQ]OHL GH
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